Steuereinfache Krypto-Börse in Österreich: wer die KESt abführt — und was trotzdem bei dir bleibt
Steuereinfach heißt bei Krypto: Der Anbieter behält beim Verkauf gegen Euro die 27,5 Prozent ein und führt sie ab. Pflicht ist das seit 1. Jänner 2024 für inländische Dienstleister. Bitpanda, 21bitcoin, Coinfinity, Bybit EU und flatex tun es laut eigener Angabe, Kraken, Bitvavo, Coinbase und BISON nicht, Trade Republic widerspricht sich. Der Abzug ersetzt die Erklärung nicht bei Coins ohne Kaufpreis, Verlusten beim anderen Anbieter oder Altvermögen.
„Steuereinfach" ist ein Wort aus der Depotwelt: Die Bank zieht die KESt auf Dividenden und Kursgewinne ab, und du musst nichts mehr erklären. Seit 2024 gibt es dasselbe für Krypto — aber nur bei manchen Anbietern, und mit mehr Ausnahmen, als das Wort verspricht.
Hier steht, wer am 22. Oktober 2026 abzieht, wer nicht, und was der Abzug nicht erledigt.
Was steuereinfach bei Krypto heißt#
Seit 1. Jänner 2024 müssen inländische Dienstleister die Steuer einbehalten. So steht es in § 93 Abs. 2 Z 3 EStG: Abzugsverpflichtet ist „ein inländischer Schuldner oder inländischer Dienstleister". Das Finanzministerium formuliert es für Kapitalerträge, „die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen".
Was der Abzug auslöst, in vier Sätzen:
| Was passiert | Wo es steht |
|---|---|
| Beim Verkauf gegen Euro — oder gegen Waren, Gold, Aktien — behält der Anbieter 27,5 % des Gewinns ein | § 27b EStG, Finanzministerium |
| Mit dem Abzug ist die Einkommensteuer abgegolten, der Gewinn gehört nicht mehr in die Erklärung | Finanzministerium: „mit der Einbehaltung der KESt die Einkommensteuer abgegolten" |
| Gewinne und Verluste beim selben Anbieter werden gegeneinander gerechnet, bevor die Steuer fließt | § 93 Abs. 7 EStG |
| Die einbehaltene Steuer geht spätestens am 15. Februar des Folgejahres ans Finanzamt | § 96 Abs. 1 Z 3 EStG |
Die Regel knüpft an den Sitz des Anbieters, nicht an seine Zulassung. Kraken darf dich mit einer MiCAR-Zulassung aus Irland bedienen — abziehen muss es nicht. Das ist der Grund, warum die Tabellen unten nach Sitz sortiert sind.
Welche Krypto-Börsen in Österreich die KESt abziehen#
Alle Angaben laut Anbieter, abgerufen am 22. Oktober 2026. Ob der Abzug bei dir tatsächlich läuft, zeigt nur deine Abrechnung — dazu weiter unten.
| Anbieter | Gesellschaft, Sitz | Abzug laut Anbieter | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bitpanda | Bitpanda GmbH, Wien | ja, seit 01.01.2024 | Verlustausgleich im Konto automatisch; jährliche Steuerbescheinigung |
| 21bitcoin | FIOR Digital GmbH, Salzburg | ja, seit 2024 | nur Bitcoin; Verluste laut eigenem Blog „nur über die Steuererklärung" verrechenbar |
| Coinfinity | Coinfinity GmbH, Graz | ja, seit 01.01.2024 | nicht verwahrend — der Abzug läuft beim Verkauf über Coinfinity, obwohl die Coins in deiner Wallet liegen |
| Bybit EU | Bybit EU GmbH, Wien | ja, für Konten ab 12.09.2025 sofort; ältere Konten „vor Juni 2026" | behält beim Verkauf 27,5 % des Bruttoerlöses zurück und schreibt binnen zwei Tagen den Überschuss gut |
| flatex | flatex.at, Krypto seit 2025 | ja: „wir behalten in Österreich die KESt für österreichische Kunden ein und führen diese direkt ab" | 24 Coins, Verwahrung bei Tangany in München; Übertrag auf eine eigene Wallet laut Drittquelle nicht möglich, nicht geprüft |
| N26 | Krypto über Bitpanda | ja, laut N26-Hilfe für Österreich: Bitpanda behält seit 01.01.2024 ein | Steuerbescheinigung in der N26-App |
| Raiffeisen, Mein ELBA | Krypto über Bitpanda | Vertragspartner ist die Bitpanda GmbH; zur Steuer sagt die Raiffeisen-Seite nichts — nicht geprüft | geschlossenes System, kein Übertrag — siehe Bitcoin bei österreichischen Banken |
Wo du es findest: Bei Bitpanda im Blogbeitrag vom 06.12.2023 und in der Hilfe unter dem Steuerabzug für Österreich; bei 21bitcoin im Blog („Bitcoin & Steuern in Österreich", 24.01.2025); bei Coinfinity im Blogbeitrag zum KESt-Abzug vom 13.12.2023; bei Bybit EU im Hilfe-Center unter „Kryptosteuern in Österreich", zuletzt aktualisiert 19.09.2026; bei flatex auf der Krypto-Produktseite.
Zwei Fälle, die in keine Zeile passen:
- Trade Republic ist seit April 2025 für Wertpapiere steuereinfach. Für Krypto sagt die Pressemitteilung ja, das österreichische Hilfe-Center nein: „da wir für Dich keinen automatischen Steuerabzug vornehmen". Was für dein Konto gilt, steht in deiner Abrechnung — ausführlich in Trade Republic und Krypto-Steuer in Österreich.
- KuCoin EU Exchange GmbH sitzt in Wien und hat seit 27.11.2025 eine Zulassung der FMA. Ob sie abzieht, haben wir nicht geprüft.
Wer nicht abzieht: Kraken, Bitvavo, Coinbase, BISON, Revolut#
| Anbieter | Sitz der EU-Gesellschaft | Was bei dir bleibt |
|---|---|---|
| Kraken | Irland | Gewinn selbst rechnen, Beilage E1kv, Kennzahl 174 |
| Bitvavo | Niederlande | dasselbe; Bitvavo stellt laut Anbieter einen Steuerbericht bereit |
| Coinbase | Luxemburg | dasselbe |
| BISON | EUWAX AG, Stuttgart | dasselbe — die BISON-Hilfe sagt ausdrücklich, dass keine Steuern abgezogen werden |
| Revolut | Zypern (Verwahrung) | dasselbe — Einzelheiten in Bitcoin bei Revolut |
| Binance, OKX, Crypto.com | keine inländische Gesellschaft | dasselbe |
Dass ein Anbieter nicht abzieht, heißt nicht, dass das Finanzamt nichts erfährt. Seit 1. Jänner 2026 melden Anbieter in der EU nach DAC8 Umsätze österreichischer Kunden. Die Steuer bleibt dieselbe — 27,5 Prozent nach § 27b EStG —, nur die Arbeit liegt bei dir. Welche Kennzahl wohin gehört, steht in Bitcoin in der Steuererklärung.
Vier Fälle, in denen der Abzug nichts erledigt#
Das ist der Teil, den die Werbung mit „steuereinfach" weglässt.
1. Du hast Coins von außen eingezahlt und den Kaufpreis nicht gemeldet. Dann muss der Anbieter nach § 93 Abs. 4a EStG annehmen, die Anschaffungskosten seien die Hälfte des Erlöses — und das Gesetz sagt dazu: „Der Steuerabzug bewirkt in diesem Fall keine Steuerabgeltung." Du musst also trotzdem erklären, mit den echten Kosten, und bekommst die zu viel abgezogene Steuer über die Veranlagung zurück. Coinfinity schreibt es wörtlich: Beim pauschalen Abzug „bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben".
2. Verlust bei einem, Gewinn beim anderen. Bitpanda zieht bei deinem Gewinn ab; bei Kraken oder einem zweiten inländischen Anbieter hast du im selben Jahr Verlust gemacht. Niemand rechnet das für dich gegen. Der Ausgleich läuft nur über die Erklärung — dafür musst du beim abziehenden Anbieter ein Steuerreporting verlangen.
Seit dem Steuerjahr 2025 ist das vereinheitlicht: Die Steuerreportingverordnung verpflichtet Abzugsverpflichtete, es auf Verlangen bis 31. März des Folgejahres bereitzustellen. Was innerhalb eines Jahres nicht ausgeglichen wird, geht nach verbreiteter Auffassung verloren — einen Vortrag ins nächste Jahr kennt das Kapitalvermögen im Privatbereich nicht. Mehr in Krypto-Verluste in der Steuererklärung.
3. Altvermögen liegt im selben Konto. Coins, die du bis 28. Februar 2021 gekauft hast, sind steuerfrei. Der Anbieter muss das wissen — bei Bitpanda meldest du es beim Einzahlen, bei Bybit EU gilt der Marktwert am Tag deines Zuzugs als Kaufpreis.
Liegt Alt- und Neuvermögen gemeinsam im Konto, legt der Anbieter fest, was zuerst verkauft gilt. Eine Grazer Steuerkanzlei beschreibt für Bitpanda, Stand 06.04.2025, dass Altvermögen zuerst verkauft wird und sich das in der Erklärung nicht mehr umdrehen lässt — nicht selbst geprüft. Ob dein Kauf noch Altvermögen ist, rechnet der Haltefrist-Rechner.
4. Laufende Erträge und Sonderfälle. Bybit EU sagt selbst, dass „nicht alle Vorteile oder Rewards" unter das Krypto-Regime fallen und manche weiter der Einkommensteuer unterliegen. Dasselbe gilt für Lending und Mining, für die Regelbesteuerungsoption und für einen Wegzug. Wann das eine Steuerberaterin braucht, steht in Wann brauche ich einen Steuerberater für Krypto?.
Wie du prüfst, ob bei dir abgezogen wurde#
Nicht die Werbung, nicht dieser Text — die Abrechnung.
- Einen Verkauf mit Gewinn öffnen. Steht in der Abrechnung eine Zeile Kapitalertragsteuer mit Betrag, wurde abgezogen. Bei Bybit EU siehst du zwei Buchungen: den Nettoerlös und bis zu zwei Tage später die „Steuerberechnungsgutschrift".
- Die Jahresbescheinigung herunterladen. Bitpanda legt sie laut eigener Angabe im Februar des Folgejahres ab, Bybit EU auf einer Steuerbericht-Seite, Trade Republic unter „Steuerdaten" im Profil. Darin stehen Gewinne, Verluste, Saldo und die abgeführte Steuer — bei Bitpanda mit den Kennzahlen 173, 175 und 899, die auch im Formular E1kv stehen.
- Auf den Hinweis „pauschal" achten. Steht dort, dass Einkünfte pauschal ermittelt wurden oder nicht im automatischen Verlustausgleich berücksichtigt sind, bist du in Fall 1 oder 2 — und erklärst.
Steuereinfach ist kein Preisargument#
Der Abzug ist Bequemlichkeit, kein Rabatt. Bitpanda nimmt 0,99 Prozent je Kauf und Verkauf, Bitvavo 0,15 bis 0,25 Prozent ohne Abzug. Bei 1.000 Euro sind das 9,90 gegen 2,50 Euro — der Unterschied kauft dir bei Bitvavo die Stunde, die du für die E1kv brauchst, mehrmals. Die ganze Rechnung, mit Ein- und Auszahlung und Verwahrung, steht in Bitpanda oder Bitvavo; die drei Abzieher nebeneinander in 21bitcoin, Coinfinity oder Bitpanda.
Umgekehrt: Wer nur bei einem inländischen Anbieter kauft, verkauft und keine Coins von außen einzahlt, hat mit dem Abzug tatsächlich nichts mehr zu tun. Für diese Leser ist auch ein Steuer-Tool überflüssig — wann es doch eines braucht.
Die Gebühren aller Anbieter mit Betreiber, Sitz und Bauart stehen im Börsen-Vergleich; was in Österreich beim Kauf sonst noch anders läuft, in Bitcoin kaufen in Österreich.
Stand 22.10.2026. Rechtslage laut Finanzministerium (Seite zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen, Stand 01.01.2026) und EStG im RIS; Steuerreportingverordnung BGBl. II Nr. 213/2024. Anbieterangaben: Bitpanda-Blog vom 06.12.2023, 21bitcoin-Blog vom 24.01.2025, Coinfinity-Blog vom 13.12.2023, Bybit-EU-Hilfe (zuletzt aktualisiert 19.09.2026), flatex-Produktseite, N26-Hilfe Österreich, BISON-Hilfe, Trade-Republic-Hilfe Österreich — alle abgerufen am 22.10.2026. Bitpanda-Verkaufsreihenfolge bei Altvermögen und flatex-Übertrag laut Drittquellen, nicht geprüft. KuCoin EU nicht geprüft. Keine Steuerberatung.