Bitcoin in der Steuererklärung: welches Formular, welche Zeile
In Deutschland gehören Gewinne aus Bitcoin in die Anlage SO, Zeilen für private Veräußerungsgeschäfte. Steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer — aber die Angabe selbst kann trotzdem nötig sein. In Österreich laufen sie über die Anlage E1kv als Einkünfte aus Kapitalvermögen, 27,5 Prozent, ohne Haltefrist. Bei inländischen Anbietern wird die Steuer oft schon abgezogen, bei ausländischen nicht.
Die Regel ist schnell erklärt, und sie steht ausführlich in den beiden Beiträgen zu Steuern in Deutschland und Steuern in Österreich. Die Frage, die im Frühjahr tatsächlich gestellt wird, ist eine andere: Wo trage ich das ein?
Vorweg, weil es wichtig ist: Das hier ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen, Mining, Staking oder mehreren Ländern gehört das in fachkundige Hände.
Deutschland: Anlage SO#
Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Sie gehören nicht in die Anlage KAP — das ist der häufigste Irrtum. Die Anlage KAP ist für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden; Bitcoin gilt als „anderes Wirtschaftsgut".
Zuständig ist die Anlage SO, Abschnitt „Private Veräußerungsgeschäfte". Dort trägst du je Vorgang ein:
- Bezeichnung des Wirtschaftsguts
- Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerung
- Veräußerungspreis
- Anschaffungskosten
- Werbungskosten, also Gebühren beim Kauf und Verkauf
Der Gewinn ergibt sich daraus, du musst ihn nicht selbst ausrechnen.
Die Ein-Jahres-Frist. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn steuerfrei. Das ist der wichtigste Hebel überhaupt — und er wird pro Tranche gerechnet, nicht für den Bestand insgesamt. Welche Tranche wann frei wird, rechnet die Haltefrist-Übersicht aus.
Die Freigrenze. Bleiben alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an. Freigrenze heißt: einen Euro darüber, und der gesamte Betrag wird steuerpflichtig, nicht nur der Überschuss. Das ist der Unterschied zum Freibetrag, und er wird regelmäßig verwechselt.
Muss ich es angeben, wenn es steuerfrei ist? Bei Verkäufen nach Ablauf der Jahresfrist entsteht kein steuerpflichtiger Gewinn. Viele Finanzämter erwarten trotzdem eine Angabe, wenn nennenswerte Beträge bewegt wurden — schon damit nachvollziehbar ist, warum nichts versteuert wurde. Im Zweifel angeben und die Haltedauer belegen; das kostet nichts und erspart Rückfragen.
Österreich: Anlage E1kv#
Hier ist die Systematik eine andere. Seit der Reform von 2022 gelten Kryptowährungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen, besteuert mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Eine Haltefrist gibt es nicht — auch nach zehn Jahren fällt die Steuer an.
Eingetragen wird über die Anlage E1kv zur Einkommensteuererklärung E1, im Abschnitt für Einkünfte aus Kapitalvermögen mit besonderem Steuersatz.
Der entscheidende Unterschied liegt beim Anbieter. Inländische Dienstleister behalten die Kapitalertragsteuer in vielen Fällen bereits ein und führen sie ab. Dann ist die Sache erledigt, und in der Erklärung steht dazu nichts mehr. Bei ausländischen Anbietern — und das sind die meisten großen Börsen — passiert das nicht. Dann musst du selbst erklären.
Altvermögen. Bitcoin, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden, gelten als Altvermögen und bleiben steuerfrei. Wer aus dieser Zeit noch Bestände hat, sollte den Anschaffungszeitpunkt gut belegen können — das ist bares Geld.
Was du in beiden Ländern brauchst#
Unabhängig vom Formular sind es dieselben Belege:
Eine vollständige Aufstellung aller Käufe und Verkäufe mit Datum, Menge, Kurs und Gebühren. Die meisten Börsen bieten einen Jahresexport an. Zieh ihn, solange du noch Zugang hast — nach einer Kontoschließung wird es mühsam.
Die Zuordnung nach FIFO. Verkaufst du aus mehreren Käufen, gilt in der Regel: Was zuerst gekauft wurde, wird zuerst verkauft. Das entscheidet in Deutschland darüber, ob die Jahresfrist erfüllt ist, und in Österreich über die Höhe des Gewinns.
Belege für Überweisungen zwischen eigenen Wallets. Sie sind kein Verkauf und lösen nichts aus — aber ohne Beleg sieht eine Übertragung in den Daten aus wie ein Abgang.
Der häufigste teure Fehler#
Nicht die falsche Zeile. Sondern gar nichts einzutragen, weil man denkt, es merkt ja niemand.
Börsen mit Sitz oder Erlaubnis in der EU unterliegen Meldepflichten, und der automatische Informationsaustausch wurde in den vergangenen Jahren auf Krypto-Dienstleister ausgeweitet. Die Annahme, dass Daten nicht beim Finanzamt landen, ist mit jedem Jahr weniger haltbar. Eine nachträgliche Korrektur ist unangenehm, aber deutlich billiger als eine Selbstanzeige nach einer Prüfung.
Zusammengefasst#
| Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|
| Formular | Anlage SO | Anlage E1kv |
| Einkunftsart | privates Veräußerungsgeschäft | Kapitalvermögen |
| Steuersatz | persönlicher Satz | 27,5 % |
| Haltefrist | 1 Jahr, dann steuerfrei | keine |
| Grenze | 1.000 € Freigrenze | — |
Welche deiner Tranchen wann frei wird, rechnet die Haltefrist-Übersicht für beide Länder aus.