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16.09.2026 · 04:40 UTC
Wissen

Krypto-Lending und Steuern: die Freigrenze ist eine andere

· 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wer Coins verleiht, hat zwei getrennte Vorgänge: die Erträge und später den Verkauf der Coins selbst. Die Erträge sind sonstige Einkünfte im Zuflusszeitpunkt — bewertet zum Kurs an genau diesem Tag, unabhängig davon, was der Coin danach macht. Dafür gilt nicht die Freigrenze von 1.000 Euro aus den Veräußerungsgeschäften, sondern die kleinere von 256 Euro. Die Sorge um eine zehnjährige Haltefrist hat sich dagegen erledigt.

Beim Lending gibst du Coins an eine Plattform oder einen Vertrag und bekommst dafür eine Vergütung — meist in derselben Münze. Steuerlich sind das zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, und die meisten Fehler entstehen daraus, dass sie zusammengeworfen werden.

Die zwei Vorgänge#

  1. Die Erträge. Was dir als Vergütung zufließt.
  2. Die Coins selbst. Was passiert, wenn du sie irgendwann verkaufst.

Der erste Vorgang ist der, den man leicht übersieht, weil kein Euro fließt und nichts auf dem Konto ankommt.

Die Erträge: sonstige Einkünfte, beim Zufluss#

Die Vergütung ist kein Veräußerungsgewinn. Sie ist Ertrag aus einer Nutzungsüberlassung und damit im Zuflusszeitpunkt zu erfassen — als sonstige Einkünfte.

Das hat drei Folgen, die in dieser Reihenfolge unangenehm werden:

  • Der Zeitpunkt ist der Zufluss, nicht der Verkauf. Steuerlich relevant ist der Tag, an dem dir die Vergütung gutgeschrieben wird.
  • Bewertet wird zum Kurs an genau diesem Tag. Was der Coin danach macht, ändert daran nichts.
  • Der Kursverfall danach hilft dir nicht. Wer im Januar Erträge im Wert von 900 Euro erhält und sie im Dezember für 300 Euro verkaufen könnte, hat trotzdem 900 Euro Ertrag zu erklären. Der Wertverlust danach ist ein zweiter, getrennter Vorgang.

Der dritte Punkt ist der, an dem es teuer wird — und der Grund, warum Aufzeichnungen je Zufluss nicht optional sind.

Die Freigrenze: 256 Euro, nicht 1.000#

Das ist der Fehler, den die meisten machen. Es gibt bei Krypto zwei verschiedene Freigrenzen, und sie gehören zu verschiedenen Einkunftsarten:

WasFreigrenze
Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der Jahresfrist1.000 €
Erträge aus Lending, Staking und Ähnlichem256 €

Die 1.000 Euro sind die aus Freigrenze oder Freibetrag — sie gelten für private Veräußerungsgeschäfte. Lending-Erträge fallen nicht darunter.

Und beide sind Freigrenzen, keine Freibeträge: Ein Euro darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig, nicht nur den Überschuss. Bei 256 Euro ist diese Kante schnell erreicht — deutlich schneller, als die meisten erwarten.

Die Coins selbst: die Jahresfrist bleibt#

Hier ist die gute Nachricht, und sie ist inzwischen alt. Zeitweise stand im Raum, dass Coins, die verliehen oder gestakt wurden, einer zehnjährigen Haltefrist unterfallen. Das Bundesfinanzministerium hat 2022 klargestellt, dass es bei einem Jahr bleibt.

Für die verliehenen Coins gilt also dasselbe wie sonst: nach einem Jahr steuerfrei. Welche Tranche wann frei wird, rechnet der Haltefrist-Rechner; die Grundlagen stehen in Bitcoin und Steuern in Deutschland.

Was mit den Erträgen passiert, wenn du sie später verkaufst#

Sie starten eine eigene Haltefrist. Der Wert beim Zufluss ist gleichzeitig:

  • der Ertrag, den du im Zuflussjahr versteuerst, und
  • die Anschaffungskosten für den späteren Verkauf.

Verkaufst du sie innerhalb eines Jahres über diesem Wert, ist die Differenz ein privater Veräußerungsgewinn — dann greift die 1.000-Euro-Freigrenze. Verkaufst du darunter, entsteht ein Verlust, der sich mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnen lässt; wie er einzutragen ist, steht in Krypto-Verluste in der Steuererklärung.

Doppelt versteuert wird nichts — aber es sind eben zwei Vorgänge in womöglich zwei verschiedenen Jahren.

Was das praktisch bedeutet#

Für jeden Zufluss brauchst du drei Angaben: Datum, Menge, Kurs an diesem Tag. Bei wöchentlicher oder täglicher Ausschüttung sind das schnell hunderte Zeilen, und keine Plattform liefert sie zuverlässig in einer Form, die das Finanzamt erwartet.

Genau dafür gibt es die Werkzeuge aus Krypto-Steuer-Rechner und -Tools — sie nehmen dir die Zuordnung ab, nicht die Verantwortung für die Daten.

Wo es aufhört, einfach zu sein#

Bei größeren Beträgen, bei Plattformen im Ausland oder wenn das Verleihen den Umfang einer privaten Vermögensverwaltung übersteigt, wird die Einordnung schwieriger — bis hin zur Frage, ob überhaupt noch Privatvermögen vorliegt.

Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Er ordnet den Normalfall im Privatvermögen ein. Alles darüber hinaus gehört zu jemandem mit Zulassung — wann das der Fall ist, steht in Wann ein Steuerberater nötig wird.

Keine Anlageberatung. Dieser Text erklärt, wie etwas funktioniert — er sagt nicht, was du kaufen sollst. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die bitinformer-Redaktion

Wir erklären Bitcoin für Leute, die gerade erst anfangen — ohne Vorwissen vorauszusetzen und ohne zu sagen, was du kaufen sollst. Die Zahlen auf dieser Seite kommen direkt aus dem Bitcoin-Netz und von CoinGecko; wo eine Quelle schweigt, steht ein Strich statt einer Schätzung.

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