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16.09.2026 · 04:40 UTC
Wissen

Bitcoin und Steuern in Österreich: 27,5 Prozent, aber keine Haltefrist

· 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Österreich besteuert Gewinne aus Kryptowährungen seit dem 1.3.2022 nach § 27b EStG mit 27,5 Prozent — unabhängig davon, wie lange du gehalten hast. Eine Haltefrist wie in Deutschland gibt es nicht. Die große Ausnahme ist Altvermögen: alles, was du vor dem 1.3.2021 angeschafft hast, bleibt bei Verkauf steuerfrei. Inländische Anbieter ziehen die Steuer inzwischen selbst ab.

Wer österreichische und deutsche Ratgeber nebeneinanderlegt, findet zwei völlig verschiedene Regeln — und viele Texte geben die deutsche einfach für beide Länder aus. Das ist der teuerste Fehler in diesem Thema.

In Österreich gilt seit dem 1. März 2022 die Neuregelung durch die ökosoziale Steuerreform. Kryptowährungen sind seither in § 27b EStG eigens geregelt und werden wie Kapitalvermögen behandelt.

Die Grundregel#

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent.

Entscheidend ist, was dabei nicht steht: kein Wort von einer Haltefrist. Ob du eine Stunde oder acht Jahre gehalten hast, ändert am Steuersatz nichts.

Das ist der Kern des Unterschieds zu Deutschland, wo genau umgekehrt die Haltedauer über alles entscheidet. Wer aus deutschen Quellen lernt, „nach einem Jahr ist es steuerfrei", und das auf Österreich überträgt, rechnet mit einer Regel, die es hier nie gab.

Die Ausnahme: Altvermögen#

Es gibt eine Ausnahme, und sie ist groß.

Kryptowährungen, die du vor dem 1. März 2021 angeschafft hast, gelten als Altvermögen (§ 124b Z 384 EStG). Sie fallen nicht unter die Neuregelung. Ein Verkauf daraus ist steuerfrei — auch heute noch, auch in zehn Jahren.

Der Stichtag ist scharf und wird oft falsch wiedergegeben:

AnschaffungEinstufung
bis einschließlich 28.2.2021Altvermögen, Verkauf steuerfrei
ab 1.3.2021Neuvermögen, 27,5 % auf den Gewinn

Der 28. Februar 2021 gehört noch dazu. Wer an diesem Tag gekauft hat, hält Altvermögen.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz: Der Kaufbeleg ist wertvoll. Wer nicht belegen kann, wann er angeschafft hat, kann die Ausnahme auch nicht geltend machen.

Was besteuert wird — und was nicht#

Steuerpflichtig ist der Tausch in Euro oder eine andere Währung, also der klassische Verkauf.

Tausch zwischen Kryptowährungen löst keine Steuer aus. Bitcoin gegen Ethereum ist in Österreich ein steuerneutraler Vorgang; die Anschaffungskosten wandern mit. Besteuert wird erst, wenn am Ende Euro herauskommen.

Das ist eine spürbare Vereinfachung gegenüber der alten Rechtslage und gegenüber Deutschland.

Laufende Erträge — etwa aus Staking oder Verleihen — gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden ebenfalls mit 27,5 Prozent erfasst.

Was die Börse für dich erledigt#

Seit 2024 sind inländische Dienstleister verpflichtet, die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen — so, wie es Banken bei Aktien seit Langem tun.

Für dich heißt das: Bei einem österreichischen Anbieter ist die Sache mit dem Abzug erledigt, und der Gewinn muss nicht mehr in die Steuererklärung.

Bei einem ausländischen Anbieter — und das sind die meisten großen Börsen — passiert das nicht. Dann bleibt die Erklärungspflicht bei dir. Der Steuersatz ist derselbe, nur der Weg ist ein anderer.

Verluste#

Verluste aus Kryptowährungen lassen sich mit Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen ausgleichen — etwa mit Kursgewinnen aus Aktien im selben Jahr. Nicht ausgleichen lassen sie sich mit Zinsen aus Sparbüchern und nicht mit Arbeitseinkommen.

Ein Vortrag in spätere Jahre ist im Privatvermögen nicht vorgesehen. Wer Verluste nutzen will, muss das im selben Kalenderjahr tun.

Was du selbst führen solltest#

Unabhängig davon, wer die Steuer abführt, brauchst du für jeden Zukauf:

  • Datum — es entscheidet über Altvermögen
  • Menge und Preis in Euro zu diesem Zeitpunkt
  • den Anbieter, bei dem es passiert ist

Börsen bieten Exporte an, aber sie schließen und ändern Formate. Eine eigene Tabelle, einmal im Quartal gepflegt, ist zehn Minuten Arbeit und erspart im Zweifelsfall eine Rekonstruktion aus Kontoauszügen.

Ob dein Kauf noch unter die Altvermögensregel fällt, rechnet der Haltefrist-Rechner für beide Länder nebeneinander aus.

Zum Schluss, deutlich gesagt#

Dieser Text ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Steuerberatung. Er beschreibt den Normalfall im Privatvermögen. Sobald es um größere Beträge, gewerbliche Tätigkeit, Mining, ausländische Wohnsitze oder Erbschaften geht, gehört das zu jemandem mit Zulassung — und die Beratung kostet weniger als der Fehler.

Keine Anlageberatung. Dieser Text erklärt, wie etwas funktioniert — er sagt nicht, was du kaufen sollst. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die bitinformer-Redaktion

Wir erklären Bitcoin für Leute, die gerade erst anfangen — ohne Vorwissen vorauszusetzen und ohne zu sagen, was du kaufen sollst. Die Zahlen auf dieser Seite kommen direkt aus dem Bitcoin-Netz und von CoinGecko; wo eine Quelle schweigt, steht ein Strich statt einer Schätzung.

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