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Trade Republic und Krypto-Steuer in Österreich: Wird die KESt abgezogen?

, 7 Min. Lesezeit, aktualisiert am

Kurz gesagt

Trade Republic ist in Österreich seit 24. April 2025 steuereinfach, und die Pressemitteilung nennt dabei ausdrücklich Cryptos. Das österreichische Hilfe-Center sagt am 20.10.2026 das Gegenteil: kein automatischer Steuerabzug auf Krypto. Was gilt, zeigt deine Abrechnung. Steht dort keine KESt, gehören Gewinne in die Beilage E1kv, Kennzahl 174. Bezahlen mit Krypto über die Karte ist ein Verkauf, Senden an die eigene Wallet nicht.

Du hast bei Trade Republic Bitcoin verkauft, mit Gewinn, und fragst dich jetzt, ob das Finanzamt schon sein Geld hat. Die ehrliche Antwort: Trade Republic sagt dazu zwei verschiedene Dinge.

Darum steht hier zuerst, wie du es selbst herausfindest — und erst dann, was daraus folgt.

Zieht Trade Republic die KESt auf Krypto ab?#

Seit dem 1. Jänner 2024 müssen inländische Dienstleister die Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus Kryptowährungen einbehalten. Das schreibt das Finanzministerium für Kapitalerträge, „die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen". Mit dem Abzug ist die Steuer abgegolten — Endbesteuerung.

Trade Republic ist in Österreich seit dem 24. April 2025 „steuereinfach". So weit sind sich alle Quellen einig. Bei Krypto nicht:

QuelleAussage zu KryptoStand
Pressemitteilung Trade Republic, Wien„automatische Steuerabführung bei Kapitalerträgen und Cryptos"24.04.2025
Hilfe-Center, Länderseite Österreich, Artikel „Wie werden Crypto versteuert?"„da wir für Dich keinen automatischen Steuerabzug vornehmen"abgerufen 20.10.2026

Die Pressemitteilung ist eineinhalb Jahre alt, der Hilfe-Artikel trägt kein Datum. Welcher Satz für dein Konto gilt, können wir von außen nicht klären. Auch ein österreichisches Vergleichsportal weist im Oktober 2026 auf denselben Widerspruch hin.

Was zählt, ist nicht die Werbung und nicht die Hilfe-Seite, sondern deine Abrechnung. Darin steht, ob Steuer einbehalten wurde oder nicht.

Wie du es an deinem Konto prüfst#

Zwei Stellen in der App reichen.

1. Die Abrechnung eines Krypto-Verkaufs. Öffne einen Verkauf mit Gewinn und das zugehörige Dokument. Steht dort eine Zeile Kapitalertragsteuer mit Betrag, wurde abgezogen. Steht dort nur Kurs, Menge und Gebühr, nicht.

2. Der Krypto-Report. Laut österreichischem Hilfe-Center liegt nach Ablauf des Jahres ein Report deiner Cryptotransaktionen im Profil unter Steuerdaten, spätestens vor dem 31. Juli des Folgejahres. Er „ergänzt die Unterlagen" für die Steuererklärung — so steht es dort.

Wo du es findest: Hilfe-Center von Trade Republic, Länderseite Österreich, Bereich „Handel und Crypto". Wichtig ist die Länderseite: Die deutsche Fassung desselben Artikels beschreibt deutsches Steuerrecht.

Ein Punkt, der Bestandskunden betrifft: Wer schon vor April 2025 Kunde war, wurde laut Fachportalen schrittweise auf das österreichische Angebot umgestellt. Für die Zeit vom 1. Jänner 2025 bis zum Umstellungstag war Trade Republic für dich noch nicht steuereinfach — für Aktien, ETFs und alles andere. Die Umstellung selbst haben wir nicht geprüft.

Was das für die Steuererklärung heißt#

Die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung trennt Krypto-Einkünfte danach, ob die KESt abgezogen wurde. Im Formular für 2025 (Version vom 27.06.2025) sieht das so aus:

Einkünfte aus Kryptowährungenmit KESt-Abzugohne KESt-Abzug
Laufende Einkünfte (z. B. Lending)Kennzahl 171Kennzahl 172
Überschüsse aus VerkäufenKennzahl 173Kennzahl 174
VerlusteKennzahl 175Kennzahl 176

Gewinne und Verluste stehen getrennt, nicht saldiert — so verlangt es das Formular.

Wurde abgezogen, musst du in der Regel nichts eintragen. Die Kennzahlen mit Abzug brauchst du nur, wenn du Verluste von einem anderen Anbieter gegenrechnen oder die Regelbesteuerung wählen willst. Dafür müssen inländische Abzugsverpflichtete laut Finanzministerium ab dem Jahr 2025 auf Verlangen ein Steuerreporting erstellen.

Wurde nicht abgezogen, gehört der Gewinn in Kennzahl 174, ein Verlust in Kennzahl 176. Der Steuersatz ist derselbe — 27,5 Prozent nach § 27b EStG —, nur die Arbeit liegt dann bei dir.

Das heißt auch: Den Gewinn musst du selbst ausrechnen. In Österreich gilt dafür der gleitende Durchschnittspreis aller Käufe derselben Coin, in Euro. Ob der Trade-Republic-Report diesen Gewinn schon ausweist oder nur die Transaktionen auflistet, haben wir nicht geprüft. Wann sich dafür ein Programm lohnt, steht in Krypto-Steuer-Software für Österreich, und die Formulare im Ganzen in Bitcoin in der Steuererklärung.

Verluste aus Krypto lassen sich mit Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen desselben Jahres verrechnen, etwa mit Aktiengewinnen im selben Depot. Rechnet Trade Republic die Krypto-Seite nicht ab, rechnet es sie auch nicht automatisch gegen. Wie das über die Erklärung geht, steht in Krypto-Verluste in der Steuererklärung.

Altvermögen: was vor dem 1. März 2021 gekauft wurde#

Bitcoin, die du bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft hast, sind Altvermögen. Ein Verkauf daraus fällt laut Finanzministerium nicht unter die Neuregelung. Die Einzelheiten stehen in Bitcoin und Steuern in Österreich.

Bei Trade Republic wird das vor allem in einem Fall wichtig: wenn du alte Coins von außen einzahlst. Das geht seit dem 14. November 2025. Trade Republic kennt dann weder Kaufdatum noch Kaufpreis — nur den Tag, an dem die Coins ankamen.

Wie Trade Republic eingehende Coins steuerlich bewertet, haben wir nicht geprüft. Sicher ist nur: Den Nachweis, dass es Altvermögen ist, musst du selbst führen. Kaufbeleg der ursprünglichen Börse, Datum, Menge — und das vor dem Einzahlen sichern, nicht danach. Ob ein Kaufdatum noch vor dem Stichtag liegt, rechnet der Haltefrist-Rechner aus.

Mit der Karte bezahlen ist ein Verkauf#

Seit November 2025 kannst du bei Trade Republic mit Krypto über die Karte bezahlen. Für die Steuer ist das kein Bezahlen, sondern ein Tausch.

Das Finanzministerium zählt zu den steuerpflichtigen Vorgängen ausdrücklich den „Tausch von Kryptowährungen gegen andere Wirtschaftsgüter und Leistungen". Der Kaffee mit Bitcoin ist also ein Verkauf von Bitcoin — mit Gewinn oder Verlust gegenüber deinem Durchschnittspreis. Trade Republic weist in der Pressemitteilung vom 14. November 2025 selbst auf mögliche steuerliche Folgen hin.

Bei vielen kleinen Zahlungen entstehen viele kleine Veräußerungen. Wird keine KESt abgezogen, landet jede davon in deiner Rechnung.

Senden an die eigene Wallet ist kein Verkauf#

Überträgst du Bitcoin von Trade Republic auf deine eigene Wallet, wechselt nur der Aufbewahrungsort. Das ist keine Veräußerung und löst keine Steuer aus. Wie der Übertrag abläuft und worauf du beim ersten Mal achtest, steht in Trade Republic Krypto-Wallet.

Zwei Dinge solltest du vorher erledigen: die Kaufbelege herunterladen und den Krypto-Report sichern. Deine Wallet kennt keinen Kaufpreis.

Auch der Tausch von Bitcoin gegen eine andere Kryptowährung ist in Österreich steuerneutral; die Anschaffungskosten wandern mit.

Krypto-ETN im Depot: ein anderer Fall#

Trade Republic führt neben echten Coins auch börsengehandelte Krypto-Papiere, ETNs oder ETPs. Die sind Wertpapiere, keine Kryptowährungen.

Nach verbreiteter Auffassung laufen sie in Österreich als gewöhnliches Kapitalvermögen. Dann greift der KESt-Abzug, den Trade Republic für Wertpapiere seit April 2025 vornimmt — die Altvermögensregel und der steuerfreie Krypto-Tausch gelten dort aber nicht. Für ein bestimmtes Papier haben wir das nicht geprüft. Worauf es bei diesen Papieren ankommt, steht in Krypto-ETP und Steuer; der Text beschreibt die deutsche Lage, die Frage nach dem Prospekt bleibt dieselbe.

Das Wichtigste auf einen Blick#

Vorgang bei Trade Republicsteuerlich in Österreichwas du tust
Verkauf gegen Euro, mit KESt in der Abrechnungendbesteuertnichts, außer du willst Verluste verrechnen
Verkauf gegen Euro, ohne KESt27,5 % auf den GewinnE1kv, Kennzahl 174 oder 176
Bezahlen mit Krypto über die KarteVeräußerungwie ein Verkauf behandeln
Senden an die eigene Walletkeine VeräußerungBelege vorher sichern
Verkauf von Altvermögen (vor 1.3.2021)nicht steuerpflichtigKaufdatum selbst belegen
Krypto-ETN im DepotKapitalvermögen, nach verbreiteter AuffassungAbrechnung prüfen

Zum Schluss, deutlich gesagt#

Dieser Text ordnet die Angaben des Anbieters und die Rechtslage ein. Er ist keine Steuerberatung. Wenn deine Abrechnung und der Report nicht zusammenpassen, frag beim Kundenservice nach einer schriftlichen Auskunft, ob für deine Krypto-Verkäufe KESt abgeführt wurde. Bei größeren Beträgen oder Altvermögen gehört die Frage zu einer Steuerberaterin.

Welche anderen Anbieter in Österreich abziehen, welche nicht und was der Abzug ohnehin nicht erledigt, steht in Steuereinfache Krypto-Börse in Österreich; der direkte Vergleich mit dem Wiener Anbieter in Bitpanda oder Trade Republic für Krypto.

Stand 20.10.2026. Trade Republic: Pressemitteilung vom 24.04.2025 und Hilfe-Center Österreich („Wie werden Crypto versteuert?", „Übersicht über meine getätigten Cryptogeschäfte"), abgerufen 20.10.2026; Kartenzahlung laut Pressemitteilung vom 14.11.2025. Kennzahlen aus dem Formular E 1kv 2025, Version 27.06.2025; Rechtslage laut Finanzministerium, Stand 01.01.2026. Inhalt des Krypto-Reports, Umstellung der Bestandskunden und Bewertung eingehender Coins nicht geprüft.

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