DAC8: Was Krypto-Börsen seit 2026 ans Finanzamt melden — und was nicht
DAC8 ist eine EU-Richtlinie: Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Börsen und Broker, wer bei ihnen kauft, verkauft, tauscht und überträgt. Die Daten für 2026 gehen bis 30. September 2027 ans Finanzamt — in Deutschland über das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz ans Bundeszentralamt für Steuern, in Österreich über das Krypto-Meldepflichtgesetz. Gemeldet werden Umsätze, keine Gewinne. An den Steuerregeln selbst ändert sich nichts.
Bis 2025 wusste das Finanzamt nur von deinen Krypto-Geschäften, was du selbst erklärt hast. Seit 2026 ändert sich das: Die Börsen melden mit.
Dahinter steht DAC8, die achte Änderung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden (Richtlinie 2023/2226). Sie ist die europäische Fassung des OECD-Standards CARF, dem sich auch viele Staaten außerhalb der EU angeschlossen haben.
Der Zeitplan#
| Wann | Was |
|---|---|
| seit 1. Januar 2026 | Börsen und Broker erfassen die Daten ihrer Kunden und deren Transaktionen |
| bis 30. September 2027 | erste Meldung für das Jahr 2026, Austausch zwischen den EU-Staaten |
| danach jährlich | jeweils für das Vorjahr |
Deutschland setzt das mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) um, seit 1. Januar 2026 in Kraft. Die Daten gehen an das Bundeszentralamt für Steuern, das sie mit den anderen Staaten austauscht.
Österreich mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz (BGBl I 96/2025), ebenfalls seit 1. Januar 2026 in Kraft. Die erste Übermittlung an das Finanzministerium erfolgt 2027.
Wer meldet#
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen: Börsen, Broker und Dienste, die Kryptowerte für dich verwahren oder tauschen. Es spielt keine Rolle, in welchem EU-Staat die Börse sitzt — die Meldung erreicht über den Austausch das Land, in dem du wohnst.
Was gemeldet wird#
Zu dir als Kunde:
- Name, Adresse, Wohnsitzland
- Steuer-Identifikationsnummer
Zu deinen Geschäften, je Kryptowert und Jahr:
- die Summen deiner Käufe und Verkäufe gegen Euro und andere Währungen
- die Summen deiner Tauschgeschäfte gegen andere Kryptowerte
- Übertragungen, mit ihrem Wert — auch solche auf Adressen außerhalb der Börse
Die Börse fragt dafür deine Steuer-ID ab. Wer schon vor 2026 Kunde war, wird nachträglich darum gebeten.
Was nicht gemeldet wird#
Kein Gewinn. Gemeldet werden Umsätze, also wie viel du gekauft und verkauft hast. Was davon Gewinn ist und ob er steuerpflichtig ist, weiß die Börse gar nicht — in Deutschland hängt das an der Haltefrist, und die kennt nur, wer das Kaufdatum jedes einzelnen Coins hat.
Keine Bestände in deiner eigenen Wallet. Was du selbst verwahrst, meldet niemand. Aber: Die Übertragung von der Börse dorthin taucht in der Meldung der Börse auf. Das Finanzamt weiß danach nicht, was du mit den Coins tust — aber es weiß, dass du sie hattest.
Was sich für dich ändert — und was nicht#
Die Steuerregeln bleiben dieselben. In Deutschland ist ein Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei, auch wenn die Börse ihn meldet. In Österreich gilt weiter der Satz von 27,5 Prozent, das Altvermögen vor März 2021 bleibt steuerfrei. Gemeldet heißt nicht steuerpflichtig.
Was sich ändert, ist die Beweislage. Das Finanzamt kann deine Erklärung mit den Meldungen abgleichen. Taucht dort ein Verkauf auf, zu dem du nichts erklärt hast, fragt es nach — und dann brauchst du die Kaufbelege, um zu zeigen, dass der Verkauf steuerfrei war oder der Gewinn kleiner, als die Umsätze vermuten lassen.
Daraus folgen drei Dinge:
- Kaufbelege aufheben, mit Datum, Menge und Preis — besonders für Käufe, die länger zurückliegen. Wie du sie bei einer Börse herunterlädst, steht zum Beispiel unter Coinbase-Steuerreport.
- Die Steuer-ID angeben, wenn die Börse danach fragt. Laut Fachbeiträgen drohen sonst Einschränkungen am Konto.
- Die eigene Erklärung vollständig machen. Die Meldung ersetzt sie nicht. Welche Formulare das sind, steht unter Steuererklärung: die Formulare.
In Österreich betrifft das vor allem ausländische Börsen: Bei inländischen Anbietern wird die Kapitalertragsteuer schon seit 2024 direkt abgezogen.
Und die Jahre vor 2026?#
Die Meldungen beginnen mit dem Jahr 2026. Wer in früheren Jahren steuerpflichtige Gewinne nicht erklärt hat, sollte das nicht als erledigt betrachten: Die Übertragungen und Bestände, die ab 2026 sichtbar werden, haben eine Vorgeschichte. Das gehört zu jemandem mit Zulassung — wann sich das lohnt, steht unter Krypto und Steuerberater.
Quellen: Europäische Kommission, „DAC8" (Richtlinie (EU) 2023/2226); Haufe zum DAC8-Umsetzungsgesetz/KStTG (Bundesrat 19.12.2025); KPMG Österreich und Grant Thornton Österreich zum Krypto-Meldepflichtgesetz, alle abgerufen am 25.09.2026. Dieser Text ist keine Steuerberatung.