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16.09.2026 · 04:40 UTC
Wissen

Bitcoin und Steuern in Deutschland: nach einem Jahr steuerfrei

· 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Deutschland behandelt Bitcoin als anderes Wirtschaftsgut nach § 23 EStG: Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei — egal wie hoch der Gewinn ist. Innerhalb des Jahres zählt der Gewinn zum persönlichen Steuersatz, mit einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Freigrenze heißt: ein Euro darüber macht den ganzen Betrag steuerpflichtig, nicht nur den Überhang.

Deutschland behandelt Bitcoin anders als Aktien — und anders als Österreich. Es gibt keine Abgeltungsteuer darauf, und es gibt keinen Sondersteuersatz.

Stattdessen gilt § 23 EStG: das private Veräußerungsgeschäft. Bitcoin ist dort ein „anderes Wirtschaftsgut", in einer Reihe mit Gold oder Kunst. Und für diese Kategorie gibt es eine Regel, die im internationalen Vergleich ungewöhnlich großzügig ist.

Die Grundregel#

Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Ohne Obergrenze, ohne Freibetrag, ohne Erklärungspflicht für den Gewinn.

Ein Gewinn von 200 € nach dreizehn Monaten ist steuerfrei. Ein Gewinn von 200.000 € nach dreizehn Monaten ebenfalls.

Verkaufst du innerhalb des Jahres, zählt der Gewinn zu den sonstigen Einkünften und wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert — je nach Einkommen also zwischen 0 und 45 Prozent, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Frist genau#

Die Jahresfrist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet mit Ablauf des entsprechenden Tages im Folgejahr. Sie muss überschritten sein, nicht nur erreicht.

Gekauft amSteuerfrei ab
10.03.202511.03.2026
31.12.202501.01.2027

Wer am Jahrestag selbst verkauft, verkauft einen Tag zu früh. Das ist eine der häufigsten teuren Verwechslungen in diesem Thema — und der Grund, warum sich ein Blick in den Kalender lohnt, bevor man auf „Verkaufen" drückt. Der Haltefrist-Rechner nennt dir das Datum.

Die Freigrenze — und warum das Wort wichtig ist#

Für Gewinne innerhalb der Jahresfrist gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr (seit 2024, davor 600 Euro).

Freigrenze ist nicht dasselbe wie Freibetrag, und der Unterschied ist unangenehm:

  • Freibetrag hieße: Die ersten 1.000 € bleiben immer frei, versteuert wird nur, was darüber liegt.
  • Freigrenze heißt: Bis 999,99 € bleibt alles frei. Ab 1.000,01 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Bei 999 € Gewinn zahlst du also nichts. Bei 1.001 € versteuerst du 1.001 €.

Die Grenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammen — Krypto, Gold, Verkauf einer Sammlung.

FIFO: welche Coins du eigentlich verkaufst#

Wer mehrfach gekauft hat, besitzt Coins mit verschiedenen Anschaffungsdaten. Beim Verkauf stellt sich die Frage, welche davon weggehen — und damit, ob die Frist schon abgelaufen ist.

Die Finanzverwaltung wendet FIFO an: first in, first out. Als verkauft gilt, was du zuerst gekauft hast.

Das ist meist zu deinem Vorteil, weil die ältesten Coins die längste Haltedauer haben. Es bedeutet aber auch, dass eine Verkaufsentscheidung nicht frei wählbar ist: Du kannst nicht bestimmen, die jüngeren Coins zu verkaufen, um die älteren weiter reifen zu lassen.

Geführt wird FIFO je Wallet beziehungsweise je Konto. Wer auf mehreren Börsen handelt, rechnet für jede getrennt.

Was noch als Verkauf gilt#

Nicht nur der Tausch in Euro löst die Frist aus:

  • Krypto gegen Krypto ist ein Veräußerungsgeschäft. Bitcoin gegen Ethereum bedeutet: Bitcoin verkauft, Ethereum gekauft — mit neuer Frist. Das ist ein deutlicher Unterschied zu Österreich, wo dieser Tausch steuerneutral ist.
  • Bezahlen mit Bitcoin ist ebenfalls eine Veräußerung.

Wer viel tauscht, produziert damit viele kurze Haltedauern, ohne je Euro gesehen zu haben.

Was mit Staking und Lending passiert#

Die frühere Sorge, dass Coins durch Staking oder Verleihen einer zehnjährigen Frist unterfielen, hat sich erledigt: Das Bundesfinanzministerium hat 2022 klargestellt, dass es bei einem Jahr bleibt.

Die Erträge daraus sind davon unberührt — sie sind im Zuflusszeitpunkt als sonstige Einkünfte zu erfassen.

Was du führen solltest#

Für jeden Kauf: Datum, Menge, Preis in Euro, Anbieter. Für jeden Verkauf dasselbe. Ohne Anschaffungsdatum lässt sich die Frist nicht belegen, und ohne Beleg gilt sie im Zweifel nicht.

Börsenexporte sind ein guter Anfang, aber kein Ersatz — Anbieter schließen, und Formate ändern sich. Eine eigene Tabelle ist die Versicherung dagegen.

Zum Schluss, deutlich gesagt#

Dieser Text ordnet die Rechtslage ein, er ist keine Steuerberatung. Er beschreibt den Normalfall im Privatvermögen. Bei größeren Beträgen, gewerblichem Handel, Mining oder einem Umzug über die Grenze gehört das zu jemandem mit Zulassung.

Und wenn du zwischen beiden Ländern vergleichst: In Österreich gilt das Gegenteil — dort gibt es keine Haltefrist, dafür einen festen Satz von 27,5 Prozent.

Keine Anlageberatung. Dieser Text erklärt, wie etwas funktioniert — er sagt nicht, was du kaufen sollst. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die bitinformer-Redaktion

Wir erklären Bitcoin für Leute, die gerade erst anfangen — ohne Vorwissen vorauszusetzen und ohne zu sagen, was du kaufen sollst. Die Zahlen auf dieser Seite kommen direkt aus dem Bitcoin-Netz und von CoinGecko; wo eine Quelle schweigt, steht ein Strich statt einer Schätzung.

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