Live
BTC65.729−2,21 % Block967.228 Gebühr1 sat/vB0,09 Mempool71.614 Tx Halving82.772 Blöcke
16.09.2026 · 04:40 UTC
Illustration: Ein kleines und ein großes Sparschwein nebeneinander auf einem Tisch; eine Münze schwebt über dem Zwischenraum, als wäre noch offen, in welches sie fällt.
Wissen

Bitcoin für Kinder: wem die Coins gehören und wer sie verwahrt

· 8 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ob die Coins dem Kind gehören, entscheidet nicht die Absicht, sondern die Übergabe: Was auf deinem Konto oder in deiner Wallet liegt, ist dein Vermögen — auch „für später". Erst eine Überweisung in eine Wallet des Kindes ist eine Schenkung, die die Eltern bis 18 verwalten. Steuerlich ist das Kind dann eine eigene Person mit eigener Haltefrist und Freigrenze; in Deutschland gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil, in Österreich Meldepflicht ab 50.000 Euro.

Zur Geburt, zur Taufe, zum Schulanfang: Jemand will dem Kind etwas zurücklegen, und diesmal soll es Bitcoin sein. Der Kauf ist in zehn Minuten erledigt. Die Frage, die danach offen bleibt, ist eine andere — wem gehört das jetzt eigentlich, und wer passt bis zum achtzehnten Geburtstag darauf auf?

Das Gesetz beantwortet sie mit zwei Unterscheidungen, und die stehen hier — für Deutschland und Österreich getrennt, ohne Empfehlung, ob man das überhaupt tun sollte.

Wem die Coins gehören: zwei Wege, die gleich aussehen#

Von außen ist beides dasselbe: Ein Erwachsener kauft Bitcoin und denkt dabei an ein Kind. Rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge.

WegWessen VermögenWas daraus folgt
Kauf auf dem eigenen Konto oder in der eigenen Wallet, „für später"deinsdeine Haltefrist, deine Freigrenze, dein Nachlass; das Kind hat keinen Anspruch
Überweisung in eine Wallet, die dem Kind gehörtdas des Kindeseine Schenkung; die Eltern verwalten, das Kind bekommt es mit 18 heraus

Eine Absicht macht noch keine Schenkung. In Deutschland ist eine Schenkung eine Zuwendung aus dem eigenen Vermögen, über deren Unentgeltlichkeit sich beide einig sind (§ 516 BGB). Ein bloßes Versprechen bräuchte den Notar — der Formmangel wird aber „durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt" (§ 518 BGB). Bewirkt ist die Leistung, wenn die Coins in einer Wallet liegen, die nicht mehr deine ist.

Österreich sagt es älter und schärfer: Aus einem „bloß mündlichen, ohne wirkliche Uebergabe geschlossenen Schenkungsvertrage erwächst dem Geschenknehmer kein Klagerecht" (§ 943 ABGB). Ohne Übergabe bleibt es bei einem guten Vorsatz.

Ein Kind darf so ein Geschenk annehmen, auch ohne Zustimmung: Nur für Erklärungen, durch die es „nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt", braucht ein Minderjähriger in Deutschland die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB). Coins geschenkt zu bekommen ist ein solcher Vorteil.

Illustration: Ein halb eingegrabenes, versiegeltes Glas mit einer Münze darin, daneben wächst aus derselben Erde ein junger Baum.

Was die Eltern mit dem Vermögen des Kindes dürfen#

Sobald es Vermögen des Kindes ist, gehört es nicht mehr den Eltern — aber sie verwalten es. In Deutschland heißt das Vermögenssorge, Teil der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB); in Österreich gehört die Vermögensverwaltung zur Obsorge (§ 158 ABGB).

Verwalten heißt nicht verfügen. Das Gesetz setzt in beiden Ländern einen Maßstab:

DeutschlandÖsterreich
MaßstabGeld des Kindes ist „nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung" anzulegen (§ 1642 BGB)Vermögen ist „mit der Sorgfalt ordentlicher Eltern" zu verwalten; für die Geldanlage gelten die Regeln für Mündelgeld entsprechend (§ 164 ABGB)
GerichtGenehmigung des Familiengerichts in den Fällen der §§ 1850 bis 1854 (§ 1643 BGB)Geldanlage außerhalb von Spareinlagen und mündelsicheren Wertpapieren braucht die Zustimmung des anderen Elternteils und die Genehmigung des Gerichts (§ 167 ABGB)
Am EndeHerausgabe des Vermögens und auf Verlangen Rechenschaft (§ 1698 BGB)Vermögensverwaltung endet mit der Volljährigkeit (§ 21 ABGB)

Hier liegt der Unterschied, der leicht untergeht: Bitcoin aus eigenem Geld kaufen und dem Kind schenken ist etwas anderes, als Geld des Kindes in Bitcoin anzulegen. Im ersten Fall bringst du Vermögen ein. Im zweiten Fall verwaltest du fremdes — und dafür nennt das Gesetz die Maßstäbe oben.

Ob Bitcoin in Österreich als „andere Anlegung" von Mündelgeld gilt, die „den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht" (§ 220 ABGB), steht nirgends im Gesetzestext. Ob in Deutschland ein solcher Kauf genehmigungspflichtig ist, ebenso wenig. Das ist keine Frage für einen Beitrag, sondern für einen Notar — bevor das Geld des Kindes angefasst wird.

Großeltern haben noch eine Möglichkeit: Wer schenkt, kann bestimmen, dass die Eltern das Geschenkte nicht verwalten sollen (§ 1638 BGB). Dann braucht es jemand anderen, der es tut — auch das gehört vorher geklärt.

Wo die Coins liegen: Börse oder eigene Wallet#

Ein Konto beim Anbieter läuft auf einen Namen, und dieser Name entscheidet. Volljährig ist man in beiden Ländern mit achtzehn (§ 2 BGB, § 21 ABGB). Ob ein Anbieter ein Konto für einen Minderjährigen eröffnet, regeln seine Bedingungen. Wo du es findest: in den AGB unter den Voraussetzungen für die Kontoeröffnung.

Läuft das Konto auf dich, ist es dein Konto. Steuerlich werden Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zugerechnet — oder dem, der „die tatsächliche Herrschaft" darüber ausübt (§ 39 AO). Ein Kind, das weder Zugang noch Kenntnis hat, übt keine Herrschaft aus.

Die eigene Wallet ist der klare Weg — mit einer Verantwortung, die das Kind nicht tragen kann. Die Wallet wird für das Kind eingerichtet, die Coins werden an eine Adresse daraus überwiesen. Die zwölf Wörter sind dann das Konto, und ein Achtjähriger verwahrt kein Konto.

Also verwahren die Eltern die Wörter — getrennt von den eigenen, auf Papier oder Metall, an einem Ort, der in eurem Verzeichnis für den Nachlass steht. Nicht in einer Schublade im Kinderzimmer, nicht in einem Foto auf dem Familienhandy.

Dazu gehört eine Notiz, wie sie beim Verschenken beschrieben ist: Datum, Menge, Empfangsadresse, dein Kaufdatum und dein Kaufkurs. Ohne diese Zeile kann das Kind später weder seine Haltefrist noch seinen Gewinn belegen.

Illustration: Zwei verschlossene Kästchen auf weit auseinanderliegenden Regalen, verbunden durch einen dünnen orangefarbenen Faden.

Steuer: das Kind ist eine eigene Person#

Sobald die Coins dem Kind gehören, hat es seine eigene Steuerrechnung. Das gilt nur, wenn die Schenkung tatsächlich stattgefunden hat.

DeutschlandÖsterreich
Gewinn beim späteren Verkaufsteuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt; darunter Freigrenze, wenn der Gesamtgewinn im Jahr „weniger als 1 000 Euro betragen hat" (§ 23 EStG)besonderer Steuersatz von 27,5 % (§ 27a EStG), keine Haltefrist; Tausch Krypto gegen Krypto ist keine Realisierung (§ 27b EStG)
Was beim Kind als Anschaffung zähltdie Anschaffung des Schenkers wird dem Kind zugerechnet — Haltefrist läuft weiter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG)„die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers" (§ 27a Abs. 4 EStG)
Die Schenkung selbstFreibetrag 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel (§ 16 ErbStG); Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG)keine Schenkungsteuer, aber Meldepflicht: unter Angehörigen ab 50.000 € innerhalb eines Jahres, binnen drei Monaten (§ 121a BAO)

Drei Dinge dazu, die in der Tabelle keinen Platz haben.

Die Freigrenze und die Haltefrist gelten je Person. Ein Kind mit eigenen Coins hat seine eigene Jahresfrist und seine eigene Grenze von 1.000 Euro — unabhängig von deiner. Wer das Kind aber nur im Kopf als Eigentümer führt und alles auf dem eigenen Konto hält, hat davon nichts: Dann zählt alles bei dir. Wie die Frist genau läuft, steht in Bitcoin und Steuern in Deutschland, was das Wort Freigrenze bedeutet, in Freigrenze oder Freibetrag.

Der Freibetrag gilt je Schenker. Die 400.000 Euro nach § 16 ErbStG stehen für jeden Elternteil eigens zur Verfügung, die Zehnjahresfrist nach § 14 ErbStG zählt „von derselben Person anfallende Vermögensvorteile" zusammen. Für einen Betrag, der zur Geburt zurückgelegt wird, ist das weit weg — maßgebend ist der Wert, wenn die Steuer entsteht, also am Tag der Schenkung, nicht der Wert mit achtzehn (§ 11 ErbStG).

In Österreich melden Erwerber und Geschenkgeber gemeinsam. Das Finanzministerium nennt beide „zur ungeteilten Hand" verpflichtet und nennt für eine unterlassene Meldung eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des Werts (bmf.gv.at, Stichwort Schenkungsmeldung, abgerufen am 14.09.2026). Kryptowährungen stehen in der Aufzählung des § 121a BAO nicht wörtlich; am nächsten liegt „immaterielle Vermögensgegenstände". Wer über die Schwelle kommt, klärt das vorher — nicht danach.

Wer monatlich für das Kind kauft, hat außerdem für jede Rate eine eigene Anschaffung — auf deinem Konto sind es deine, in der Wallet des Kindes seine. Was aus regelmäßigen Beträgen über die Jahre geworden wäre, zeigt der Sparplan-Rechner; ob das ein Weg für dich ist, steht in Jeden Monat gleich viel oder alles auf einmal — dort ausdrücklich ohne Empfehlung.

Was nicht hilft#

Die Wörter beim Kind lagern. Die Idee ist, dass es „seine" Sicherung hat. Tatsächlich hat dann ein Kind das Konto in der Hand, das es nicht verstehen kann, und jeder Besuch im Kinderzimmer auch. Die Wörter gehören dorthin, wo die Eltern ihre eigenen aufbewahren würden — nur getrennt davon.

Ein Konto auf deinen Namen „für später", ohne eine Zeile Dokumentation. Es fühlt sich an wie das Vermögen des Kindes und ist deins. Verkaufst du innerhalb des Jahres, ist es dein Gewinn. Stirbst du, gehört es zu deinem Nachlass und nicht dem Kind. Und die zehn Jahre nach § 14 ErbStG beginnen erst mit der Übergabe zu laufen, nicht mit der Absicht.

Die Seed Phrase teilen oder eine fertig eingerichtete Wallet verschenken. Beides ist in Bitcoin verschenken beschrieben, und die Gründe gelten bei Kindern erst recht: Wer die Wörter gesehen hat, hat Zugriff — für immer.

Die Übergabe mit achtzehn ist eine Planungsfrage#

Am achtzehnten Geburtstag endet die Verwaltung, und das Kind bekommt sein Vermögen heraus — in Deutschland mit Rechenschaft auf Verlangen (§ 1698 BGB). Ab dann kann es verkaufen, verschenken oder verlieren, und niemand hat mehr ein Wort mitzureden.

Drei Dinge lassen sich lange vorher vorbereiten. Die Wörter einmal in einer leeren Wallet wiederherstellen, damit klar ist, dass die Notiz stimmt. Die Kaufbelege und die Schenkungsnotiz zu den Wörtern legen, getrennt vom Ort, an dem die Wörter selbst liegen. Und dem Kind in den Jahren davor beibringen, was die zwölf Wörter sind — nicht, wo sie liegen.

Was du nicht planen kannst, ist der Kurs an diesem Tag. Ob der Betrag dann viel oder wenig ist, weiß niemand, und wer es behauptet, verkauft etwas.

Zum Schluss, deutlich gesagt#

Dieser Beitrag ist Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung, und er sagt nicht, ob du einem Kind Bitcoin zurücklegen sollst.

Drei Fragen bleiben nach dem Gesetzestext offen und gehören zu einem Notar oder einer Steuerberaterin, bevor Geld bewegt wird: ob der Kauf aus dem Vermögen des Kindes eine gerichtliche Genehmigung braucht, ob Kryptowährungen in Österreich unter die Meldepflicht des § 121a BAO fallen, und ob dein Anbieter ein Konto für einen Minderjährigen führt. Wann sich Beratung sonst lohnt, steht in Wann brauche ich einen Steuerberater für Krypto.

Keine Anlageberatung. Dieser Text erklärt, wie etwas funktioniert — er sagt nicht, was du kaufen sollst. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die bitinformer-Redaktion

Wir erklären Bitcoin für Leute, die gerade erst anfangen — ohne Vorwissen vorauszusetzen und ohne zu sagen, was du kaufen sollst. Die Zahlen auf dieser Seite kommen direkt aus dem Bitcoin-Netz und von CoinGecko; wo eine Quelle schweigt, steht ein Strich statt einer Schätzung.

Wie diese Seite arbeitet · Fehler gefunden? Schreib uns. · Diese Seite unterstützen

Weiterlesen

Sparplan-RechnerWas aus einem Monatsbetrag geworden wäre

Sag mir Bescheid, wenn was Neues kommt

Kein regelmäßiger Rundbrief und keine Termine, die wir nicht halten: eine kurze Nachricht, wenn ein neuer Beitrag erscheint oder ein Werkzeug dazukommt. Sonst nichts.

Die Adresse wird ausschließlich dafür verwendet. Kein Weiterverkauf, keine Werbung Dritter.

bitinformer — Bitcoin, erklärt und ausgerechnet Keine Anlageberatung. Kurse und Netzdaten sind Momentaufnahmen.