Freigrenze oder Freibetrag? Der Unterschied kostet 1.000 Euro
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, solange sie im Jahr zusammen unter 1.000 Euro liegen. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 1.001 Euro Gewinn werden nicht 1 Euro versteuert, sondern 1.001. Der Sprung an dieser Kante ist größer als jeder Betrag, um den man sie überschreiten könnte.
Zwei Wörter, die im Alltag dasselbe zu bedeuten scheinen und im Steuerrecht das Gegenteil voneinander sind. Bei Krypto entscheidet der Unterschied über bis zu vierstellige Beträge.
Der Unterschied in einem Satz#
- Freibetrag: Der Teil bis zur Grenze bleibt immer frei. Versteuert wird nur, was darüber liegt.
- Freigrenze: Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der Überschuss.
Bei privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG gilt die zweite Variante. 1.000 Euro im Kalenderjahr, als Freigrenze.
Was das konkret heißt#
Angenommen, dein persönlicher Steuersatz liegt bei 30 Prozent:
| Gewinn im Jahr | steuerpflichtig | Steuer (30 %) |
|---|---|---|
| 999 € | 0 € | 0 € |
| 1.000 € | 0 € | 0 € |
| 1.001 € | 1.001 € | rund 300 € |
| 1.500 € | 1.500 € | rund 450 € |
Zwischen der zweiten und der dritten Zeile liegen zwei Euro Gewinn und rund dreihundert Euro Steuer. Bei 1.001 Euro Gewinn bleibt dir nach Steuern weniger als bei 1.000.
Genau das ist der Grund, warum sich der Blick auf diese Kante lohnt, bevor das Jahr um ist — und nicht erst im Frühjahr danach.
Ob der persönliche Satz bei dir 25, 30 oder 42 Prozent beträgt, ändert die Systematik nicht, nur die Beträge. Der Grundmechanismus steht in Bitcoin und Steuern in Deutschland.
Was in die 1.000 Euro hineinzählt#
Nicht nur Krypto. Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Gewinn aus dem Verkauf von Gold innerhalb der Jahresfrist oder aus einer verkauften Sammlung.
Wer im selben Jahr mehrere solche Vorgänge hatte, rechnet sie zusammen — und ist schneller über der Grenze, als er denkt.
Verluste zählen mit. Sie mindern die Summe, an der die Freigrenze gemessen wird. Wie sie einzutragen sind, steht in Krypto-Verluste in der Steuererklärung.
Was nicht hineinzählt#
Gewinne aus Verkäufen nach Ablauf der Haltefrist. Die sind ohnehin steuerfrei und tauchen in dieser Rechnung gar nicht auf. Wer nur langfristig hält, kommt mit der Freigrenze nie in Berührung — welche Tranche wann frei wird, zeigt der Haltefrist-Rechner.
Der Sparer-Pauschbetrag aus der Anlage KAP. Der Topf für Zinsen und Dividenden hat mit § 23 EStG nichts zu tun. Er ist übrigens tatsächlich ein Freibetrag — die beiden Systeme direkt nebeneinander sind der Grund, warum die Begriffe so oft verwechselt werden.
Jahresgrenze heißt Kalenderjahr#
Die 1.000 Euro erneuern sich am 1. Januar. Zwei Verkäufe mit je 800 Euro Gewinn sind steuerfrei, wenn sie in verschiedenen Jahren liegen, und steuerpflichtig in voller Höhe, wenn sie im selben Jahr liegen.
Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Verkaufs, nicht der der Auszahlung aufs Bankkonto.
Ein Hinweis zur Zukunft#
Sollte die Haltefrist wie angekündigt fallen und Krypto den Kapitalerträgen zugeordnet werden, gälte an dieser Stelle ein anderes System — mit dem Sparer-Pauschbetrag statt der Freigrenze. Noch ist das nicht beschlossen; was gilt und was geplant ist, trennt Krypto-Steuer 2026.
Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.