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16.09.2026 · 04:40 UTC
Wissen

Krypto-Steuer 2026: Was gilt und was nur geplant ist

· 4 Min. Lesezeit · aktualisiert am

Kurz gesagt

Für 2026 ändert sich nichts: Wer länger als ein Jahr hält, verkauft weiter steuerfrei nach § 23 EStG. Neu ist, dass es die Absichtserklärung aus dem Haushaltsentwurf nicht mehr allein ist — ein Referentenentwurf des Finanzministeriums sieht die Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer vor, aber nur für Käufe nach dem 31.12.2026. Beschlossen ist nichts: Kabinett, Bundestag und Bundesrat fehlen alle.

Seit dem Sommer 2026 steht eine Frage im Raum, die viele nervös macht: Wird die einjährige Haltefrist für Krypto abgeschafft?

Die Antwort besteht aus zwei Teilen, und sie werden ständig durcheinandergebracht. Was gilt, ist das eine. Was geplant ist, das andere.

Was heute gilt#

Unverändert § 23 EStG: das private Veräußerungsgeschäft. Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei — ohne Obergrenze. Wer innerhalb des Jahres verkauft, versteuert den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, oberhalb einer Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr.

Für das Steuerjahr 2026 ändert das niemand mehr rückwirkend. Die Einzelheiten stehen in Bitcoin und Steuern in Deutschland, die Fristberechnung nimmt dir der Haltefrist-Rechner ab.

Was geplant ist#

Bundesfinanzminister Klingbeil hat am 3. Juli 2026 einen Haushaltsentwurf vorgelegt, das Kabinett hat den Entwurf für den Haushalt 2027 am 6. Juli 2026 beschlossen. Darin steht die Absicht, die Krypto-Haltefrist abzuschaffen.

Seit Anfang September 2026 ist daraus ein Referentenentwurf geworden. Das ist der Schritt, auf den dieser Beitrag gewartet hat — und er verändert die Lage, ohne dass sich am geltenden Recht etwas ändert. Was darin steht:

  • Gewinne aus Kryptowerten würden unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig und den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet — also besteuert wie Aktien, mit rund 25 Prozent Abgeltungsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Ein Bestandsschutz mit Stichtag: Die neue Regel soll nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Alles, was du bis dahin gekauft hast, behielte die Ein-Jahres-Regel.
  • Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, der automatische Steuerabzug durch die Börsen ab 2028.

Der Entwurf steht nicht im Jahressteuergesetz 2026, sondern daneben — das JStG lässt § 23 EStG unangetastet.

Zur Herkunft: Diese Angaben stammen aus der Berichterstattung über den Entwurf, nicht aus einem von uns gelesenen amtlichen Text. Bis der Regierungsentwurf veröffentlicht ist, kann sich jede Zahl darin noch ändern.

Warum das noch kein Gesetz ist#

Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Meldungen ungenau werden.

Im Jahressteuergesetz 2026 steht die Haltefrist nicht. Ein Haushaltsentwurf ist eine Absichtserklärung über Einnahmen und Ausgaben, kein Steuergesetz. Zwischen dieser Absicht und einer Änderung des Einkommensteuergesetzes liegen mehrere Schritte:

SchrittStand (10. September 2026)
Politische Ankündigungerfolgt, Juli 2026
Referentenentwurf mit konkretem Gesetzestextliegt vor, seit Anfang September
Kabinettsbeschluss zum Steuergesetzsteht aus
Bundestag und Bundesratsteht aus
Verkündung und Inkrafttretensteht aus

Ein Referentenentwurf ist der Vorschlag eines Ministeriums, kein Beschluss der Regierung. Er befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts.

Jeder dieser Schritte kann den Inhalt verändern oder das Vorhaben stoppen. Genau deshalb ist „die Haltefrist wird abgeschafft" im Präsens falsch und „die Haltefrist soll abgeschafft werden" richtig.

Die drei Signale sind eingetreten#

An dieser Stelle standen bis zum 10. September drei Dinge, an denen man erkennt, dass es ernst wird — statt an Schlagzeilen. Alle drei sind inzwischen da:

  • Ein Referentenentwurf mit Gesetzestext. ✓ Erst dort steht, welcher Paragraf wie geändert wird.
  • Eine Übergangsregelung. ✓ Und zwar die günstigere Variante: ein Stichtag für Neukäufe statt eines Zugriffs auf Bestände. Das war zu erwarten — eine Reform ohne Übergangsregelung wäre verfassungsrechtlich heikel gewesen.
  • Ein Datum des Inkrafttretens. ✓ Der 1. Januar 2027.

Das heißt nicht, dass es beschlossen ist. Es heißt, dass aus einer Absicht ein Text geworden ist, über den jetzt verhandelt wird. Die nächsten Signale sind der Kabinettsbeschluss und der Regierungsentwurf — erst dort steht, was die Regierung tatsächlich einbringt, und erst dann wird der Bundestag daraus wieder etwas anderes machen können.

Was daraus folgt — und was nicht#

Was nicht folgt: Panikverkäufe. Wer heute innerhalb der Frist verkauft, um einer Regel zuvorzukommen, die noch nicht existiert, zahlt garantiert den persönlichen Steuersatz statt vielleicht später 25 Prozent. Was ein Verkauf heute konkret kostet, rechnet der Krypto-Steuerrechner.

Was folgt, und jetzt mit einer Zahl: Kaufdaten sauber dokumentieren. Der Stichtag im Entwurf ist der 31.12.2026, und ein Bestandsschutz ist nur so viel wert wie der Nachweis, dass du davor gekauft hast. Im Nachhinein ist der schwer zu beschaffen — Börsenkonten werden geschlossen, Exporte verschwinden. Wenn du ohnehin vorhattest, deine Unterlagen zu ordnen, ist jetzt der Zeitpunkt.

Und wenn du ein Börsenkonto auflösen willst: erst die Historie exportieren, dann löschen — die Reihenfolge steht in Krypto-Konto schließen.

Der übliche Hinweis, und er ist hier wichtiger als sonst#

Das hier ist keine Steuerberatung. Bei einem Thema, das sich gerade bewegt, ist der Unterschied zwischen einem Ratgeber und einer Beratung besonders groß — wann sich der Gang zur Beraterin wirklich lohnt, steht in Wann brauche ich einen Steuerberater für Krypto?.

Stand dieses Beitrags: 10. September 2026. Die Fassung vom 31. August sagte, es gebe keinen Referentenentwurf; das stimmt seit Anfang September nicht mehr, und der Beitrag ist an diesem Tag nachgezogen worden. Der nächste Anlass ist der Kabinettsbeschluss. Bis dahin gilt unverändert, was oben unter „Was heute gilt" steht.

Keine Anlageberatung. Dieser Text erklärt, wie etwas funktioniert — er sagt nicht, was du kaufen sollst. Alle Angaben ohne Gewähr.
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